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Internationales Steuerrecht

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Unsere Leistungen.


Wir erbringen alle Leistungen einer Steuerkanzlei, damit Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Und wir sind spezialisiert.






















Unsere weiteren Leistungen

Wir beraten natürlich. Dabei ergeben sich oft Fragen im Randbereich des Steuerrechts, z.B. sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen, betriebswirtschaftliche Auswirkungen, Wahl der Rechtsform. Aufgrund unser langjährigen Erfahrungen in diesen Bereichen stehen wir unseren Mandanten zur Seite.
Nach unserer Meinung ist neben der steuerlichen Würdigung die Kenntnis des genauen Sachverhalts unabdingbar. Und manchmal lässt sich dieser gestalten.

Steuererklärungen, Bilanzen oder Einnahmen-Überschussrechnungen werden jährlich wiederkehrend für die Jahresbesprechung vorbereitet. Die Besprechung ist ein wichtiger Baustein für eine gerechte Steuerlast. Oft ergeben sich hier neue Erkenntnisse mit steuerlicher Auswirkung, evtl. auch für die Zukunft.

Die Buchführung als Service für unsere Unternehmen nehmen wir unter Anwendung DATEV-Software vor. Nach Erledigung werten wir insbesondere die Betriebswirtschaftliche Auswertung für den gebuchten Zeitraum aus. Aus den Entwicklungen - insbesondere auch zum Vorjahresvergleich - lassen sich wichtige Erkenntnisse ziehen. Nicht selten sind auch die steuerlichen Vorauszahlungen für das lfd. Steuerjahr anzupassen. Oder es ergibt sich Beratungsbedarf hinsichtlich der Umsatz- oder Ertragsentwicklung. Nicht selten ergibt sich im Gespräch die Frage: "Warum finde ich den ausgewiesenen Gewinn nicht auf dem Bankkonto wieder?"
Als Ergebnis der Buchführung erhalten Sie stets aussagekräftige Auswertungen.

Ein wesentlicher Aspekt der Lohnabrechnung, die wir auch im Bereich Baulohn anbieten, ist stets eine weitgehende Nettolohnoptimierung. Es gilt, steuerfreie Potentiale wie Reisekosten, Benzingutscheine u.w. auszuschöpfen. Wenn diese genutzt werden, ist eine prüfungssichere Ausgestaltung Ziel der Beratung.
Bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern sind kurzfristige Hinweise gefragt, wie eine Abrechnung erfolgen könnte, oder was zu beachten sei.

Verfahrensrecht entscheidet und wird bei uns GROSS geschrieben. Denn Recht haben heisst bekanntermaßen noch nicht Recht zu bekommen. Die Abgabenordnung mit über 400 Paragraphen ist ein umfangreiches Regelwerk. Auf dieser Grundlage vertreten wir Mandanten u.a. im Einspruchsverfahren oder auch vor dem Finanzgericht, bei Stundungs- und Änderungsanträgen.

Betriebsprüfungen des Finanzamtes oder auch der Deutschen Rentenversicherung finden regelmäßig in unseren Kanzleiräumen statt. Die Datenabgabe aus der Finanzbuchführung erfolgt in den geforderten Datenformaten. Bereits im Vorfeld z.B. bei Durchführung der Buchführung weisen wir auf erforderliche Anpassungen oder Archivierungspflichten hin, um unliebsame Ergebnisse einer Betriebsprüfung auszuschließen.

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